Das sollten Sie wissen
In den meisten Sachversicherungspolicen (Hausrat-, Wohngebäude-, landwirtschaftliche und gewerbliche Versicherungen) ist die Deckungs- bzw. Versicherungssumme ausreichend hoch, sodass im Schadensfall sämtliche Kosten vom Versicherer übernommen werden. Allerdings existiert manchmal das Risiko einer Unterversicherung, sodass im Falle eines Schadens nicht alle Kosten abgedeckt sind.
Von einer Unterversicherung wird gesprochen, wenn die Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert der versicherten Sache ist, beispielsweise einer Immobilie oder des Hausrates. Die Versicherung erstattet dann bei einem Teil- oder Totalschaden nur eine anteilige Summe. Um dieses Risiko der Unterversicherung zu beseitigen, bieten Versicherungsgesellschaften bei einigen Versicherungsarten einen Unterversicherungsverzicht an.
Die Definition des Unterversicherungsverzichts ist relativ einfach und auch für Laien verständlich. Konkret heißt Unterversicherung zunächst, dass die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbarte Versicherungssumme in der jeweiligen Police geringer als der tatsächliche Wert des zu versichernden Gutes ist. An dieser Stelle bieten manche Versicherer den Unterversicherungsverzicht an, der oftmals auch mit UVZ oder UVV abgekürzt wird. Bei Policen in englischer Sprache ist an dieser Stelle als englische Bezeichnung vom "Waiver of Underinsurance" die Rede.
Eine mögliche Versicherung mit Unterversicherungsverzicht kommt in der Praxis vor allem in den folgenden vier Versicherungsarten zum Tragen:
Die Bedeutung des Unterversicherungsverzichts sollten Sie keinesfalls unterschätzen, denn falls es die Unterversicherungsverzichtsklausel im Vertrag nicht gibt und die versicherten Güter tatsächlich einen höheren Wert als die von Ihnen gewählte Versicherungssumme haben, kann dies im Schadensfall zu erheblichen Kosten für den Versicherungsnehmer führen. Daher stellt sich im Zusammenhang mit der Bedeutung und der Definition des Unterversicherungsverzichts die Frage: "Unterversicherungsverzicht ja oder nein?"
Um die Frage des pro und contra (oder für und wider) beantworten zu können, ist es wiederum wichtig zu wissen, welche zusätzlichen Kosten für die entsprechende Unterversicherungsverzichtsklausel einkalkuliert werden müssen. In den meisten Fällen ist es so, dass eine Versicherung mit Unterversicherungsverzicht etwas teurer als eine Variante ohne die Unterversicherungsverzichtsklausel ist. Allerdings ist der jeweilige Beitrag durchschnittlich lediglich zwischen durchschnittlich 8-13 Prozent höher. Daher ist es für viele Versicherungsnehmer sinnvoll, per Definition den Unterversicherungsverzicht mit in den Vertrag einzubinden.
Zu den Versicherungsarten, bei denen in der Praxis die Unterversicherung und somit auch der Unterversicherungsverzicht häufig ein Thema sind, gehört die Hausratversicherung. Diese Versicherung ist grundsätzlich den meisten Verbrauchern zu empfehlen, die einen eigenen Hausstand und somit auch Hausrat besitzen. Tückisch ist in dem Zusammenhang, dass viele Personen den Gesamtwert ihres Hausrates deutlich geringer einschätzen, als er tatsächlich ist. Auf diese Weise kann gerade im Rahmen der Hausratversicherung im Schadensfall schnell eine Unterversicherung vorhanden sein. Somit ist der Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung eine Klausel, die sehr sinnvoll sein kann. Das gilt vor allem dann, wenn man keine genaue Aufstellung über den wahren Wert des Hausrates anfertigt bzw. anfertigen möchte.
Viele Versicherungsgesellschaften, die eine Hausratversicherung im Angebot haben, sind dazu bereit, eine entsprechende Unterversicherungsverzichtsklausel in die Hausratversicherung aufzunehmen. Die sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel 7712 regelt im Detail, dass der Versicherer im Schadensfall auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet. Dieser Unterversicherungsverzicht gemäß Klausel 7712 kommt allerdings in der Regel nur dann zum Tragen, wenn gleichzeitig in der Versicherung eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird.
Aus diesem Grund wird häufig vom Unterversicherungsverzicht 650 gesprochen, denn in aller Regel muss die Versicherungssumme mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (manchmal auch bis zu 750 Euro), damit die Versicherungsgesellschaft zum Unterversicherungsverzicht nach den Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (VHB 92 oder andere) bereit ist. Einleuchtend ist, dass bei Versicherungsabschluss daher unbedingt die richtige Wohnungsgröße (in qm) anzugeben ist. Hierbei ist die Flächenberechnung nach VHB maßgebend (Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, nicht ausgebaute Keller- und Bodenräume sind hier ausgenommen) und nicht die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag (dort zählen Balkone und Loggien bspw. mit der Hälfte der qm-Fläche mit).
Wichtig zu beachten beim Thema Unterversicherungsverzicht und Hausratversicherung ist zudem, dass der Unterversicherungsverzicht für Wertsachen nur eingeschränkt wird. Der Grund besteht darin, dass Wertsachen generell in aller Regel nur bis zu einer Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme im Schadensfall ersetzt werden.
Wie viel die Hausratversicherung im Schadensfall zahlt, lässt sich mit einer festen Formel errechnen:
Entschädigungskosten = (Schadensbetrag x Versicherungssumme) : Versicherungswert
Um zu verdeutlichen, welche Auswirkungen die Unterversicherung haben kann und wie positiv sich letztendlich der Unterversicherungsverzicht beim Hausrat und in der Hausratversicherung auswirken kann, bietet sich ein konkretes Rechenbeispiel an.
Gesamtwert des Hausrates: 80.000 Euro
- Versicherungssumme: 60.000 Euro
= Unterversicherung: 20.000 Euro
Angenommen, es entsteht unter Berücksichtigung der vorherigen Daten durch einen Brand am Hausrat ein Teilschaden von 40.000 Euro. In diesem Fall ist es zwar so, dass diese 40.000 Euro innerhalb der Versicherungssumme von 60.000 Euro liegen, aber dennoch würde der Versicherungsnehmer nicht die gesamten Kosten erstattet bekommen, da eine Unterversicherung vorliegt. Diese beträgt im Beispielfall konkret 25 Prozent, da der Gesamtwert des Hausrates über 80.000 Euro nur mit lediglich 60.000 Euro versichert ist. Dies würde bedeuten, dass der Versicherungsnehmer statt der 40.000 Euro Schadenssumme lediglich Dreiviertel, also 30.000 Euro, erstattet bekommt. Somit müsste er in diesem Versicherungsfall Kosten von 10.000 Euro selbst tragen, falls er keinen Unterversicherungsverzicht in der Haushaltsversicherung vereinbart hat.
Die Frage: "Unterversicherungsverzicht ja oder nein" lässt sich bezüglich der Hausratversicherung relativ leicht und zugleich eindeutig beantworten. Unter der Voraussetzung, dass der Wert Ihres Hausrates höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist, ist die Vereinbarung der Unterversicherungsverzichtsklausel definitiv empfehlenswert. Da Sie natürlich bei Vertragsabschluss davon ausgehen, dass Sie den Wert Ihres Hausrates nicht zu gering einschätzen, die Gefahr aber dennoch vergleichsweise hoch ist, sollten Sie sich bei der Versicherungssumme mindestens für 650 Euro pro Quadratmeter entscheiden. Dadurch haben Sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, den Unterversicherungsverzicht in den Vertrag zu integrieren (bei manchen liegt die Grenze für den UVZ/UVV etwas höher).
Nur unter der Voraussetzung, dass Sie sich zu 100 Prozent sicher sind, dass die Versicherungssumme mindestens so hoch wie der Gesamtwert Ihres Hausrates ist, können Sie auf die Unterversicherungsverzichtklausel im Vertrag verzichten.
Ob der Unterversicherungsverzicht beim Hausrat sinnvoll ist, hängt letztendlich davon ab, wie realistisch Sie den Gesamtwert Ihres Hausrates einschätzen können. Meistens ist bei der Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht sinnvoll, denn viele Verbraucher schätzen den Gesamtwert ihres Hausrates geringer ein, als er tatsächlich ist.
Aufgepasst: Die Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht erstattet die Schäden in vollem Umfang - maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Daher müssen Versicherungsnehmer regelmäßig prüfen, ob im Falle eines Totalschadens die pauschal errechnete Summe noch dem Wert des Hausrats entspricht, ansonsten droht hier trotzdem eine Unterversicherung. Dies gilt insbesondere bei Neuanschaffungen, Erbschaften, usw.
Der Unterversicherungsverzicht spielt nicht nur in der Hausratversicherung eine große Rolle, auch bei der Wohngebäudeversicherung ist der Unterversicherungsverzicht ein durchaus wichtiges Thema. Die Definition der Wohngebäudeversicherung mit Unterversicherungsverzicht ist im Prinzip mit der der Hausratversicherung zu vergleichen. So beinhaltet auch der Unterversicherungsverzicht bei der Gebäudeversicherung, dass der Versicherer im Schadensfall auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet und somit sämtliche Kosten, die durch den Schaden entstanden sind, übernimmt. Die gilt selbst für den Fall, dass der Wert der Immobilie höher als die gewählte Versicherungssumme sein sollte.
Damit der Unterversicherungsverzicht bei der Wohngebäudeversicherung wirksam wird, kommt es nicht immer - wie bei der Hausratversicherung - darauf an, dass eine bestimmte Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird. Stattdessen ist es bezüglich des Unterversicherungsverzichts beim Wohngebäude öfter so, dass die Versicherungsgesellschaft verlangt, dass sie selbst eine Wertermittlung der Immobilie durchführen bzw. durch einen (Bau-)Sachverständigen durchführen lassen kann. Allerdings gehen immer mehr Versicherer in der Praxis alternativ dazu über, die Wohnfläche zugrunde zu legen, sodass bei der Gebäudeversicherung der Unterversicherungsverzicht schon dann gewährt wird, wenn die Wohnfläche korrekt angegeben wurde. Hier ergeben sich also Gemeinsamkeiten mit dem Unterversicherungsverzicht bei der Hausratversicherung.
Die gesetzliche Grundlage für die Unterversicherung ist auch im Bereich der Unterversicherungsverzichtsklausel in der Wohngebäudeversicherung das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und zwar konkret der Paragraph 75 (in § 74 wird übrigens die Überversicherung geregelt). Beim Thema Unterversicherungsverzichtsklausel in der Gebäudeversicherung wird in dem Zusammenhang oftmals die Jahreszahl 1914 erwähnt.
Das Jahr 1914 ist deshalb von großer Bedeutung, weil auf dieser Basis auch heute noch der Verkehrswert bzw. ein erweiterter Neuwert von Immobilien berechnet wird.
Bei der Gebäudeversicherung ist es ebenfalls sinnvoll, die Auswirkung der Unterversicherung und vor allem der Unterversicherungsverzichtsklausel an einem Praxisbeispiel zu verdeutlichen.
Wert der Immobilie: 250.000 Euro
- Versicherungssumme: 200.000 Euro
= Unterversicherung: 50.000 Euro
Im Beispielsfall entsteht am versicherten Wohngebäude ein Schaden in Höhe von 100.000 Euro. Aufgrund der Unterversicherung, welche in diesem Beispiel 50.000 Euro, also ein Fünftel des tatsächlichen Wertes der Immobilie, entspricht, würde die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall 20 Prozent des entstandenen Schadens nicht regulieren. Der Versicherungsnehmer würde somit nicht 100.000 Euro, sondern lediglich 80.000 Euro erhalten.
Das Unterversicherungsverzicht Beispiel ist sicherlich sehr einprägsam und verdeutlicht Ihnen, welches Risiko Sie generell gerade bei der Wohngebäudeversicherung mit einer Unterversicherung eingehen. Die Berechnung des Unterversicherungsverzichts ist demzufolge sinnvoll und zeigt zudem, welch hohe Kosten teilweise auf Versicherungsnehmer zukommen können, wenn der Wert der Immobilie höher als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ist.
Ob der Unterversicherungsverzicht sinnvoll oder der Unterversicherungsverzicht sogar nötig ist, hängt auch in der Wohngebäudeversicherung von einigen Faktoren ab. Der Unterversicherungsverzicht ist notwendig, falls der Wert der Immobilie höher als die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung ist. Da Sie natürlich als Eigentümer nicht davon ausgehen, dass eine derartige Differenz vorhanden ist, stellt sich die Frage, ob es prinzipiell ratsam ist, einen Vertrag mit Unterversicherungsverzichtsklausel zu wählen.
Der Vorteil des Unterversicherungsverzichts liegt sicherlich klar auf der Hand, denn Sie schalten so das Risiko aus, im Schadensfall eventuell auf Kosten im fünfstelligen Bereich sitzen zu bleiben. Ist der Unterversicherungsverzicht vereinbart, können Sie meistens mit einem Beitragsaufschlag von etwa 10-15 Prozent pro Jahr ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko abdecken. Ein genereller Unterversicherungsverzicht ist demnach bei der Wohngebäudeversicherung angebracht, falls Sie sich nicht vollkommen sicher sind, dass die Versicherungssumme auf jeden Fall mindestens identisch oder sogar höher als der Wert Ihrer Immobilie ist. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sich der Immobilienwert natürlich im Laufe der Jahre ändern kann.
Während der Unterversicherungsverzicht beim Hausrat sinnvoll ist und auch bei der Wohngebäudeversicherung empfohlen werden kann, gibt es noch weitere Versicherungsarten, bei denen es manchmal zumindest fraglich ist, ob sich ein Unterversicherungsverzicht lohnt. Zu diesen Versicherungen gehört unter anderem die sogenannte Inhaltsversicherung. Im Zuge einer derartigen Versicherung sind je nach Art des Unternehmens oftmals die folgenden Sachwerte versicherbar:
Natürlich können auch diese Sachwerte in der Summe einen erheblichen Gegenwert annehmen, sodass der Abschluss einer Inhaltsversicherung empfehlenswert ist. Mögliche Risiken, durch die ein Schaden an der Betriebs- oder Büroausstattung entstehen kann, sind zum Beispiel Einbruch Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Leitungswasser. Ist der Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart, kann es natürlich auch bei der Inhaltsversicherung passieren, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.
Allerdings ist das Risiko der Unterversicherung bei der Inhaltsversicherung sicherlich geringer als bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Der Grund besteht darin, dass die meisten Unternehmen den Gesamtwert ihrer Betriebs- und Büroeinrichtung deutlich besser einschätzen können, als Privatpersonen den Wert ihrer Immobilie oder ihres Hausrates. Demzufolge ist das Risiko geringer, dass die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wird, sodass der Unterversicherungsverzicht mitunter nicht notwendig ist. Die Frage: "Braucht man den Unterversicherungsverzicht?" kann also gerade bei der Inventarversicherung öfter auch mit Nein beantwortet werden.
Eine weitere Versicherung, bei der die Unterversicherung sowie der Unterversicherungsverzicht ebenfalls eine Rolle spielen können, ist die Feuerversicherung. Im privaten Bereich gibt es diese Form der Versicherung in der Praxis kaum noch, denn normalerweise ist die Feuerversicherung automatisch Bestandteil einer jeden Wohngebäudeversicherung. Daher wird die Feuerversicherung als eigenständige Versicherungsart faktisch nur noch im gewerblichen Bereich sowie in der Industrie angeboten. Abgesichert werden durch diese Versicherungsform in aller Regel sowohl Immobilien und bewegliche Sachen als auch beispielsweise Betriebsunterbrechungen, die aufgrund eines Schadens entstehen können.
Die Unterversicherungsverzichts-Kosten sind natürlich auch bei der Feuerversicherung ein Faktor, der die Frage aufkommen lässt, ob diese Klausel in der Versicherung empfehlenswert ist oder nicht. Da der Unterversicherungsverzicht im Schadensfall bei einer ansonsten zu gering gewählten Versicherungssumme auch bei Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung verhindern kann, ist es in manchen Fällen empfehlenswert, diese Vertragsklausel zu vereinbaren.
Bei der Feuerversicherung gibt es oftmals eine sogenannte Unterversicherungsverzichtsgrenze. Diese beinhaltet, dass der Versicherer beispielsweise dazu bereit ist, die Entschädigung auch bei bestehender Unterversicherung nicht zu kürzen, falls der entstandene Schaden beispielsweise maximal 20 Prozent der Versicherungssumme oder höchstens XXX Euro beträgt.
Die Feuerversicherung ohne Unterversicherungsverzicht ist dann vertretbar, wenn der Versicherungsnehmer sehr sicher ist, dass er die Versicherungssumme nicht zu gering gewählt hat. Existiert die Feuerversicherung ohne Unterversicherungsverzicht, wird dies in aller Regel im Vertrag fixiert, sodass dort eine Klausel mit dem Wortlaut "Es besteht kein Unterversicherungsverzicht" oder ähnlich enthalten ist. Der Verzicht auf den Unterversicherungsverzicht kann natürlich andererseits einen hohen finanziellen Schaden anrichten, denn vor allem durch einen Brand kann teilweise das gesamte versicherte Gebäude zerstört werden. Da die Kosten für den Unterversicherungsverzicht auch bei der Feuerversicherung nur einen sehr geringen Beitragszuschlag nach sich ziehen, entscheiden sich zahlreiche Unternehmen für diese zusätzliche Absicherung.
Neben den Details zum Unterversicherungsverzicht, auf die Sie bei den entsprechenden Versicherungsarten achten sollten, existieren noch einige allgemeine Informationen, die weitestgehend unabhängig von der jeweiligen Versicherungsart sind.
Eine interessante Information besteht beispielsweise darin, dass der Unterversicherungsverzicht z.B. nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) Klausel 7712 auch separat gekündigt werden kann. Die Kündigung des Unterversicherungsverzichts ist im Normalfall mit einer Frist von drei Monaten hin zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung möglich. Der Vertrag als solcher würde anschließend weiter bestehen.
Zu beachten ist generell, dass manche Versicherungsgesellschaften den Unterversicherungsverzicht ausschließen. In diesem Fall ist es erst gar nicht möglich, die Unterversicherungsverzichtsklausel in den Vertrag mit aufzunehmen, dass ein genereller Ausschluss des Unterversicherungsverzichts gilt. Falls der Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart werden kann, Sie diese Absicherung aber gerne haben möchten, müssen Sie sich in diesem Fall natürlich für eine andere Versicherungsgesellschaft entscheiden.
Unabhängig davon, ob es sich um eine gleitende Neuwertversicherung mit Unterversicherungsverzicht, um den Unterversicherungsverzicht bei der Hausratversicherung oder bei anderen Versicherungsarten handelt: Die Frage danach, ob die Vereinbarung der Unterversicherungsverzichtsklausel sinnvoll ist oder nicht, muss letztendlich jeder Versicherungsnehmer individuell für sich beantworten. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterversicherungsverzicht im Vertrag meistens nur mit geringen zusätzlichen Beitragskosten verbunden ist, jedoch ein teilweise erhebliches finanzielles Risiko abgesichert werden kann, lautet die Empfehlung jedoch meistens, die Unterversicherung mit in den Vertrag einzuschließen.
Darüber hinaus ist es jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende hin möglich, die Unterversicherungsverzichtsklausel als Vertragsbestandteil wieder entfernen zu lassen. Von großer Bedeutung ist der Unterversicherungsverzicht vor allem in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, aber auch im Zuge der Inhalts- und Feuerversicherung kann die Unterversicherung eine größere Rolle spielen.